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Arzneimittel-Report 2005 |
Seit dem Inkrafttreten des GMG dürfen nicht-rezeptpfl ichtige Mittel, mit
wenigen Ausnahmen, nur noch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr verschrieben
werden. Daher fallen die Verordnungs- und Umsatzrückgänge
für typische und bisher häufi g verordnete Mittel aus diesem Bereich zum
Teil extrem aus. So liegen die Verordnungsrückgänge für früher viel
verordnete Mittel wie Gelomyrtol bei 95%, für Diclo-ratiopharm Gel bei
86%, für Sinupret bei 79% oder für Bepanthen Augen- und Nasensalbe
bei 66% (alle wichtigen Präparate sind in der folgenden Tabelle 2.8
aufgeführt.)
Besonders "eingebrochen" sind die Verordnungen von Mitteln bei säurebedingten
Erkrankungen, vor allem Antazida (A02), Rückgang 91%,
bestimmten Venenmitteln (C05), Rückgang 90% oder bestimmten
Pilz mitteln (D01), Rückgang 80%. Unter den Arzneimittelgruppen mit
hohen Rückgängen sind vor allem die früher viel verordneten Mittel
zur Gallen- und Lebertherapie (A05), Rückgang 76%, oder Hals- und
Rachen therapeutika (R02), Rückgang 63% und Husten- und Erkältungspräparate
(R05), Rückgang 47%. Viele dieser Mittel sind zu den sog.
umstrittenen Mitteln zu zählen, insofern ist die neue GMG-Regelung auch
ein Instrument zur Verringerung der Verordnung dieser unnötigen Mittel.
Diese "Bereinigung" des GKV-Verordnungsmarktes war längst überfällig
mit der GMG-Regelung wurde daher der richtige Weg be schritten. Nichtverschreibungspfl
ichtige Mittel, die als Standard gelten, dürfen schlieülich
weiter verordnet werden eine Einbuüe der Versor gungsqualität ist daher
nicht zu befürchten. Für Kinder bis zum 12. Le bensjahr gibt es keinerlei
Einschränkungen für die Verordnungsfähigkeit dieser nicht-verschreibungspfl
ichtigen Mittel.
Insgesamt zeigt die Regelung des GMG eine besonders wirksame Einwirkung
auf die Ausgaben der GEK: Wurden im Jahre 2003 noch 1,25
Millionen Packungen aus dem Bereich der genannten Arzneimittel verordnet,
so waren es 2004 nur noch 650 Tsd. Verordnungen, also eine
Verringerung von rund 50%. Diese Verringerung schlug sich auch in den
Ausgaben nieder: Statt 6,3 Mio. Euro im Jahre 2003 wurden im Jahre
2004 nur noch 3,0 Mio. Euro fällig, ein Rückgang von ebenfalls knapp
mehr als 50%. Dieses zeigt die Entlastungsauswirkungen des GMG
für die Kassen die Ausgaben für umstrittene Arzneimittel haben sich
deutlich verringert.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch im Bereich der nichtverschreibungspfl
ichtigen und nicht apothekenpfl ichtigen Mittel sowie im Bereich
der nichtverschreibungspfl ichtigen Medizinprodukte Anstiege in der
Verordnungsmenge hier stiegen auch die Ausgaben deutlich an:
Gemeint sind hier vor allem Teststreifen zum Messen des Blutzuckerwertes,
die in Apotheken gekauft wurden, und z.B. Schnupfen- oder
Nasenmittel mit Meersalz. Hier hat es im Vergleich der Jahre 2003 zu
2004 Ausgabensteigerungen von etwa 20% gegeben, vor allem verur sacht
durch steigende Verordnungen von Teststreifen, statt 5,34 Millio nen Euro
im Jahre 2003 musste die GEK für solche Produkte im Jahre 2004 6,44
Mio. Euro zahlen. Die Anzahl der Verordnungen stieg im gleichen Zeitraum
von 107,8 Tsd. Auf 114,6 Tsd. an. Die höchste Ausgabensteigerung entfi el
auf das Präparat Ascensia, ein Blutzucker messstreifen, das im Jahre 2003
noch mit 379 Tsd. Euro die GEK belastet hat, im Jahre 2004 schon mit
837 Tsd. Euro. Die Verordnungs menge "explodierte" im gleichen Zeitraum
geradezu von 4.756 Packungen um 116% auf 10.281 Packungen.
Solche nicht-rezeptpfl ichtigen Mittel können auch auüerhalb der Apotheken
eingekauft werden es wäre daher zu überlegen, ob die Distribution
solcher Produkte über andere Versorgungsstrukturen nicht
erheblich günstiger organisiert werden kann.