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Arzneimittel-Report 2005

1 Einleitung

2 Ergebnisse der Arzneimittelanalysen

3 Spezielle Analysen zu einzelnen Indikationsgebieten

  3.1 Hormontherapie in und nach den Wechseljahren – Welche Entwicklungen lassen sich derzeit ausmachen?
  3.2 Indikationsbereich Diabetes mellitus
  3.3 Erste Auswertungen des GEK-Disease Management Programms "Besser leben" für Typ-2-Diabetiker
  3.4 Benzodiazepine: Verordnungstrend erkennbar
  3.5 Demenz – Probleme einer alternden Bevölkerung
   3.5.1 Krankheitsprävalenz
   3.5.2 Behandlung der Demenz
   3.5.3 Ergebnisse der Auswertung von Krankenkassendaten zur Demenzbehandlung
  3.6 Neuroleptika
  3.7 Begleitmedikation bei ADHS

Ergebnisse Der Auswertung Von Krankenkassendaten ZurDemenzbehandlung

Im Rahmen der GEK-Analysen wurden alle Arzneimittelverordnungen der Jahre 2002 und 2003 sowie die Krankenhausdiagnosen für die Versicherten ab dem 40. Lebensjahr herangezogen.

In der Abbildung 3.17 wird die Behandlungsprävalenz der genannten Ver sichertenpopulation im Bezug auf alle Antidementiva (gemäü dem ATC-Code N06D (Cholinesterase-Hemmer, Memantin, Ginkgo-Extrakt) dar gestellt, aufgeteilt nach dem Behandlungsjahr und dem Geschlecht der Patienten (altersstandardisiert). Dabei wurden alle Versicherten mit einbezogen, die zumindest einmal im jeweiligen Jahr eine Verordnung eines Antidementivums bekommen haben.

Abbildung 3.17
Altersstandardisierte* Prävalenz der Versicherten im Alter von 40 und mehr Jahren mit Antidementiva-Verordnung in den Kalenderjahren

Die nähere Betrachtung der Behandlungsprävalenz nach Alter und Geschlecht z.B. für das Jahr 2003 zeigt auffällig niedrige prozentuale Werte. Selbst in den hohen Alterskohorten der über 80jährigen liegen die Behandlungsprävalenzen nur zwischen 5,5 und 6,5% - und damit um den Faktor 4 - 5 niedriger als nach den bekannten Daten zur Häufi gkeit von Demenzerkrankungen angenommen wird (Abb. 3.18).

Abbildung 3.18
Prävalenz der Versicherten mit Antidementiva - Verordnungen in 2003 nach Alter und Geschlecht


Ein erster überblick über die Art der verordneten Arzneimittel in Abbildung 3.19 zeigt zudem, dass erstaunliche Unterschiede in der Verordnungshäufi gkeit existieren. So werden die Cholinesterase-Hemmer Donepezil, Rivastigmin und Galantamin sowie der N-Methyl-D-Aspartat( NMDA)-Antagonist Memantin in deutlich geringerem Umfang als Präparate mit Ginkgo-Extrakt verordnet, dem allenfalls bei vaskulärer Demenz eine gewisse Wirkung zugesprochen wird. Da aber die vasku179 läre Demenz gegenüber der Alzheimer Demenz deutlich seltener vorkommt und Ginkgo-Extrakte zur Behandlung einer Alzheimer-Demenz therapeutisch eher wenig geeignet sind, muss davon ausgegangen werden, dass die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Alzheimer-Demenz – trotz möglicher Vorbehalte gegenüber dem Nutzen von Cholinesterase-Hemmern und dem NMDA-Antagonist – erhebliche Defi zite aufweist. Der auffällig hohe Anteil der Verordnungen von Ginkgo- Extrakthaltigen Mitteln (siehe Abb. 3.19) könnte allerdings auch darauf verweisen, dass Ärztinnen und Ärzte eher eine "undifferenzierte" und zudem pfl anzliche und kostengünstige Arzneimitteltherapie ein setzen, um überhaupt etwas zu tun ("ut aliquid fi at"), weil sie zu wenig vom Nutzen der übrigen Arzneimittel überzeugt sind und möglicherweise das Auftreten unangenehmer unerwünschter Wirkungen fürchten.

Abbildung 3.19
Altersstandardisierte* Prävalenz der Versicherten im Alter von 40 und mehr Jahren mit Antidementiva-Verordnungen in 2002 und 2003 nach Wirkstoffen

Wenn zudem davon ausgegangen werden sollte, dass eine Arzneimitteltherapie eine gewisse Dauer haben sollte, um ihre Wirksamkeit zu prüfen und dass Patientinnen und Patienten, bei denen eine (unterstützende) Wirksamkeit erkannt wird, eine Dauertherapie bekommen sollten, zeigt auch die Verteilung der verordneten Mengen während eines Jahres, dass eine Dauerverordnung (erkennbar an 365 DDD) gar nicht vorkommt, sondern dass die pro Kopf verordneten Mengen im höheren Alter um die 180 DDD schwanken und damit gerade einmal für die Dauer eines halben Jahres ausreichen (siehe Abb. 3.20).
Abbildung 3.20
Nahezu 40% der Versicherten mit Antidementiva-Verordnungen bekommen diese Mittel nur in einer Menge, die für 1 bis 2 Monate reicht (30 – 60 DDD), aber nur etwa ein Drittel erhält eine Menge, die für ein halbes Jahr und länger ausreichend wäre (siehe Abb. 3.21). Dies gilt für die Jahre 2002 und 2003.
Abbildung 3.21
Anzahl Versicherte im Alter von 40 und mehr Jahren in 2002 (n = 7.905) und 2003 (n = 7.317) nach Verordnungsmengen

In der Tabelle 3.27 werden nur noch die Versicherten gezählt, die 3 und mehr Verordnungen von Antidementiva bekommen haben. Diese Anteile schwanken nach den Jahren 2002 und 2003 zwischen 68 und 64 %.

Bekannt ist, dass immer wieder Patientinnen und Patienten, die zuvor Antidementiva bekommen haben, auf (stark) beruhigende Psychopharmaka wie Benzodiazepin-Tranquilizer oder Neuroleptika umgestellt werden, möglicherweise wegen der belastenden Unruhe mancher Demenz-Patientinnen und –patienten für die pfl egenden Angehörigen oder für das sonstige Pfl egepersonal. Eine solche Umstellung ist sicher lich kritisch zu sehen, weil damit die kognitiven Fähigkeiten der Demenzpatientinnen und –patienten eher verschlechtert, mit manchen Neuroleptika die Lebenserwartung möglicherweise sogar verringert werden kann (bltz a-t, 2004). In unserer Analyse war der Anteil der Umstellungen bei Patientinnen und Patienten, die zuvor zumindest 3 Verordnungen von Antidementiva bekommen hatten, zwar nicht besonders hoch, er war aber zu beobachten (Tabelle 3.28). Damit kann gezeigt wer den, dass Antidementiva abgesetzt und andere Psychopharmaka angesetzt werden.

Neben den Daten in der ambulanten Versorgung wurde auch untersucht, wie hoch der Anteil von Patientinnen und Patienten in den Untersuchungsjahren 2002 und 2003 mit einer stationären Demenz-Diagnose ausfällt.

Die Abbildung 3.22 zeigt die absolute Anzahl der Entlassungsdiagnosen "Demenz" in den Jahren 2002 und 2003 nach den Merkmalen Alter und Geschlecht ab dem 40. Lebensjahr. Insgesamt wurden 505 Fälle gefunden, wobei leichte Unterschiede in der Besetzung der Alterskohorten bei Männern und Frauen zu erkennen sind: Es gibt mehr ältere Frauen als Männer mit der stationären Diagnose "Demenz".

Abbildung 3.22
Anzahl Versicherte der GEK im Alter von 40 und mehr mit einer Stationären Diagnose "Demenz" in den Jahren 2002 und 2003 nach Alter und Geschlecht (N=505)


Interessant erschien es nun, im Zusammenhang mit den stationären Demenz-(Entlassungs-)Diagnosen, bei denen eine hohe Validität erwartet werden kann, wenn der Behandlung im Krankenhaus eine intensive Diagnostik vorangegangen ist, die Arzneimitteltherapie für die jeweiligen Patientinnen und Patienten zu analysieren. Mit anderen Worten: Unterscheidet sich die Arzneimittelauswahl bei den Patientinnen und Patienten mit validen Demenz-Diagnosen von denen, die im ambu lanten Bereich behandelt werden? Hierfür wurden gezielt die Patien tinnen und Patienten analysiert, bei denen sowohl ein stationärer Auf enthalt als auch 185 die Verordnung von Arzneimitteln dokumentiert waren (Abb. 3.23).

Bei der Verordnungsanalyse zeigt sich, im Unterschied zur Abbildung 3.19, in der die ambulant verordneten Antidementiva dargestellt wurden, dass im Unterschied hierzu bei Patientinnen und Patienten, die mit einer Demenz-Diagnose aus dem Krankenhaus entlassen wurden, deutlich häufi ger die im Vergleich mit Ginkgo-Extrakt besser belegten Cholinesterase- Hemmer oder NMDA-Antagonisten eingesetzt wurden. Damit werden nach einer vermutlich differenzierteren Diagnose als in der ambulanten Versorgung vor allem solche Mittel eingesetzt, die von der Evidenzlage noch am ehesten in Frage kommen – Ginkgo-haltige Mittel rangieren nun mit weitem Abstand auf dem letzten Platz.

Abbildung 3.23
Verordnungshäufi gkeit von Antidementiva für Versicherte mit Stationärer Demenz-Diagnose 2002 / 2003 – Gesamt

Effi cacy (Zulassung) und Effectiveness im real-life-Umfeld dürfen grundsätzlich nicht gleichgesetzt werden, die Zulassung bedeutet mit dem GKVZugang ein "Privileg" mit der Verantwortung, die Effi zienz im "real-life" zu prüfen, dies gilt insbesondere für Arzneimittel wie die Anti dementiva, deren Nutzen nach wie vor kritisch gesehen wird (Hasford, 2004; Kaduszkiewicz et al., 2004).

Echte und geplante Anwendungsbeobachtungen sind in problematischen Diagnose- und Therapiebereichen unerlässlich. Die real-life- Nutzenbewertung für alle Antidementiva steht bei uns aus – das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) wird diese verlangen. Zulassungsstudien alleine reichen nicht mehr aus (Glaeske & Albring, 2004)!